Job, Wohnort, Großbritannienverbot: Was Boris Becker nach einer Freilassung in Deutschland erwarten könnte
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Boris Becker könnte noch vor Weihnachten frei kommen.
© Quelle: Frank Augstein/AP/dpa
Am Dienstag musste Boris Becker seinen 55. Geburtstag noch im Gefängnis in Großbritannien feiern, doch noch vor Weihnachten könnte der Ex-Tennisstar einem Bericht der britischen Zeitung „Sun“ zufolge nach Deutschland abgeschoben werden.
Der 54-Jährige sei für ein Schnellverfahren zugelassen worden, das ausländischen Häftlingen eine deutlich frühere Entlassung ermöglicht, hieß es vor knapp zwei Wochen in dem Bericht. „Er wurde für ein Programm angemeldet, das dafür sorgt, dass er rechtzeitig zu Weihnachten nach Hause kommt“, zitierte die „Sun“ eine Gefängnisquelle. Beckers deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser wollte den Zeitungsbericht auf Anfrage nicht kommentieren.
Bedeutet die Abschiebung ein Leben in Freiheit?
Doch wo geht es hin für den Ex-Tennisstar in Deutschland und was bedeutet die Abschiebung für Becker?
Wenn Becker nach Deutschland abgeschoben wird, wäre er ein freier Mann auf Bewährung. „Es wäre in dieser Konstellation aber wohl nicht so, dass er sich wöchentlich melden oder eine Therapie besuchen müsste. Er könnte sein Leben relativ frei gestalten“, erklärt der Promianwalt Paul Vogel gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Becker lebte vor Haftstrafe in London
Laut einem „Bild“-Bericht könnte er zumindest in den ersten Tagen nach seiner Abschiebung bei Freunden in Frankfurt unterkommen. Vor seiner Inhaftierung hatte Becker seit vielen Jahren in London gelebt, zuletzt mit seiner Freundin Lilian de Carvalho Monteiro (34) – dort darf er aber wegen der Abschiebung erst mal nicht hin.
„Üblicherweise gibt es nach einer Abschiebung erst mal eine Sperre für das Land“, erklärt Anwalt Vogel dem RND. Ein Besuch der Familie in Großbritannien wäre damit wahrscheinlich vorerst nicht möglich. Auch seinem Job als Tennisexperte bei der BBC könnte er damit nicht vor Ort nachgehen. „Allerdings kann man sich anwaltlich darum bemühen, dass diese Sperre verkürzt, aufgehoben oder mit Ausnahmen versehen wird. Bei der Wimbledon-Berichterstattung könnte die BBC beispielsweise sagen, dass es ein nationales Interesse gibt. Das ist alles möglich. Aber solange eine Sperre gelten würde, wäre Großbritannien für ihn tabu“, erläutert der Jurist.
DTB-Vizepräsident: „Boris kann sich den Job aussuchen!“
Jobtechnisch dürfte Becker aber sonst auch in Deutschland sicherlich wieder fündig werden. Der Deutsche Tennis-Bund verkündete bereits am Mittwoch, dass er Becker in Zukunft gerne wieder einbinden würde. „Die Türen beim DTB stehen Boris Becker immer offen“, sagte DTB-Vizepräsident Dirk Hordorff der „Sport Bild“ (Mittwoch). „Wenn er seine Strafe abgesessen hat, spricht nichts dagegen, dass er wieder eine Funktion übernimmt.“
Becker arbeitete bereits von 2017 bis 2020 als „Head of Men‘s Tennis“ für den deutschen Verband, ehe er seinen Abschied mit Zeitnot begründete. „Ich kann mir vieles für Boris vorstellen: Head of Men‘s Tennis, Repräsentant, Präsidium oder was auch immer. Salopp gesagt: Boris kann sich den Job aussuchen!“, sagte Hordorff.
Boris Becker: Tennis-Ikone soll bald nach Deutschland abgeschoben werden
Seit bald sieben Monaten ist Boris Becker im Gefängnis. Jetzt heißt es, er werde entlassen und nach Deutschland abgeschoben.
© Quelle: dpa
Becker aktuell im Huntercombe-Gefängnis westlich von London
Becker war Ende April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er sitzt seit mehreren Monaten im Huntercombe-Gefängnis westlich von London ein, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt.
Das Entlassungs- und Abschiebungsprogramm soll laut „Sun“ helfen, den Druck auf die überfüllten britischen Gefängnisse zu lindern. Demnach kommt jeder ausländische Häftling dafür infrage, „der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann“. Ein Sprecher des britischen Innenministeriums sagte der Zeitung: „Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht.“
RND/hsc/nis/mit dpa