„Kollateralschaden“: Verteidiger fordern lediglich Geldstrafe für Rapper Gzuz
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Der Rapper Gzuz im Gerichtssaal in Hamburg.
© Quelle: imago images/Andre Lenthe
Hamburg. Im Berufungsprozess gegen den Rapper Gzuz (33) vor dem Landgericht Hamburg hat die Verteidigung eine Geldstrafe von maximal 80 Tagessätzen für den Angeklagten gefordert. Der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande sei lediglich wegen zweier Verstöße gegen das Waffengesetz zu verurteilen, sagten seine beiden Anwälte am Donnerstag. Die Höhe des Tagessatzes dürfe höchstens 350 Euro betragen. Das würde eine Gesamtsumme von 28.000 Euro bedeuten.
Das Amtsgericht hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.
Die Verteidiger betonten, dass die bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundenen Drogen - etwa 30 Gramm Marihuana - nicht ihrem Mandanten gehört hätten. Ein Freund habe den Drogenbesitz vor Gericht eingeräumt. Darum müsse Gzuz in diesem Punkt freigesprochen werden.
Schlag ins Gesicht sei „Kollateralschaden“ gewesen
Freispruch müsse es auch beim Anklagepunkt Körperverletzung geben. Sein Mandant sei von einer 19-Jährigen mit einem Handy bedrängt worden und sollte unrechtmäßig gefilmt werden. Nach fünfmaliger Aufforderung, dies zu unterlassen, habe er das Handy mit der flachen Hand weggeschlagen. Sie sei zwar durch den Schlag im Gesicht verletzt worden und habe an der Nase geblutet. Doch das sei ein „Kollateralschaden“ gewesen, sagte Verteidiger Uli Dreckmann. Gzuz habe sich sogleich entschuldigt. Vor dem Prozess am Amtsgericht habe er sich erneut entschuldigt und ihr 500 Euro gezahlt.
Der Vertreter der Anklagebehörde soll sein Plädoyer an diesem Freitag halten. Noch am selben Tag will die Strafkammer das Urteil verkünden.
RND/dpa