Neue Corona-Regeln: Was für den Urlaub ab Oktober gilt
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Reisende sind am Flughafen Hamburg unterwegs.
© Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa
Mit dem nahenden Herbst steht die Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Politik wieder weit oben auf der Agenda. Der Bundestag hat ein Gesetzespaket der Ampelkoalition beschlossen, das vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Der Bundesrat hat den Änderungen am Covid-19-Schutzgesetz heute zugestimmt.
Die neuen Regelungen betreffen auch Urlauberinnen und Urlauber.
Wo Reisende im Herbst Maske tragen müssen
In den Fernzügen soll laut dem neuen Gesetz ab Oktober das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben sein. Nur für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren und das Zugpersonal soll eine Ausnahme gelten: Diese sollen statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske tragen dürfen. In Flugzeugen wird die Maskenpflicht hingegen ab dem 1. Oktober gänzlich enden.
Länder können über einige Maßnahmen selbst entscheiden
Andere Maßnahmen bleiben den Bundesländern überlassen: So sollen die Länder ab 1. Oktober in einer ersten Stufe in Geschäften wieder eine Maskenpflicht verhängen können. Auch Regeln wie etwa eine Pflicht zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen dann je nach Infektionslage angeordnet werden können.
Ausnahmen dürfen dabei für Getestete gemacht werden: Können Besucherinnen und Besucher beim Besuch von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigen, muss laut dem neuen Gesetz keine Maske getragen werden.
In einer zweiten Stufe, bei einer regional kritischeren Corona-Lage, sind auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden können. Außerdem sollen Besucherobergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein. Diese Maßnahmen soll aber nicht einfach die Landesregierung festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss.
Bundestag stimmt über Infektionsschutzgesetz ab
Wegfall der Maskenpflicht für Flugreisende und kein verpflichtender Arztbesuch für Kinder mehr – im Herbst kommen neue Corona-Maßnahmen auf Deutschland zu.
© Quelle: dpa
Einreiseregeln nach Deutschland
Aktuell ist die Einreise nach Deutschland unkompliziert: Urlauberinnen und Urlauber müssen nicht nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Und das bleibt auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter so – zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Die Verordnung wurde vom Kabinett bis 31. Januar 2023 verlängert.
RND/jaf/gei