Corona-Regeln in Deutschland: Was gilt eigentlich gerade für Urlaub und Ausflüge?

Ab Freitag können wieder Urlauber in die Hotels einchecken – erst aus MV, eine Woche später aus ganz Deutschland.

Reisende gehen mit Koffern über die Straße. Einige Bundesländer lockern ihre Corona-Regeln leicht.

Schweden hebt praktisch alle Corona-Regeln auf, auch Dänemark hat bereits den „Freedom Day“ begangen. Andere europäische Länder wie Finnland und die Schweiz wollen zeitnah nachziehen. So weit ist Deutschland nicht – doch vor dem nächsten Corona-Gipfel am 16. Februar flammt auch hierzulande die Öffnungsdebatte wieder auf.

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Einige Bundesländer sind bereits vorgeprescht und lockern ihre Corona-Regeln leicht. Allen voran: Bayern. So gilt ab diesem Mittwoch im Freistaat keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren, und bei Sport- sowie Kulturveranstaltungen sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Begründet wurden die Erleichterungen von der Landesregierung mit der stabilen Lage in den Kliniken. Auch Schleswig-Holstein lockert bereits jetzt einige Einschränkungen.

Welche Corona-Regeln derzeit für den Urlaub in ganz Deutschland gelten: ein Überblick.

Bayern: Hier werden die Corona-Regeln gelockert

Ab sofort entfällt in Bayern in der Gastronomie die bisherige Sperrstunde ab 22 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen, die 2G-Regelung bleibt unverändert. Kneipen, Clubs und Discos müssen hingegen immer noch geschlossen bleiben. Besucherinnen und Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

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In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben gilt weiterhin 2G – in Hotspotregionen mit einer Inzidenz von über 1000 müssen diese schließen. Für den kompletten Einzelhandel ist die 2G-Regel abgeschafft.

Starke Lockerungen gibt es zudem bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur oder im Nagelstudio. Diese sind unter 3G nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauererweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

Auch große Seilbahnen dürfen – wie kleine schon bisher – nun zu 75 Prozent belegt werden. Bisher waren es nur 25 Prozent. Bei Kulturveranstaltungen, Kinos inklusive, ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, bisher waren es 50 Prozent. Überall bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauerauslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – es gilt künftig eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Neue Corona-Regeln auch in Schleswig-Holstein

Wer in Schleswig-Holstein shoppen oder ins Reisebüro will, muss seit Mittwoch nur noch eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Die 2G-Regel wurde abgeschafft, das heißt: Ihren Impf- oder Genesenenstatus müssen Kundinnen und Kunden im Handel nicht mehr nachweisen. Mit der Neufassung der Corona-Landesverordnung hatte die Landesregierung das 2G-Modell für den Handel wie angekündigt gestrichen. Somit dürfen auch ungeimpfte Menschen wieder in alle Geschäfte. Gelockert wird auch in der Gastronomie: Die Sperrstunde ab 23Uhr entfällt. Die 2G-plus-Regelung bleibt aber bestehen.

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Bei Veranstaltungen gilt künftig: Drinnen sind unter 2G-Bedingungen bei einer Auslastung von maximal 30 Prozent bis zu 4000 Besucher erlaubt. Draußen – etwa im Stadion – dürfen bei halber Auslastung bis zu 10.000 Zuschauende dabei sein. In Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken greift weiterhin die 2G-plus-Regel.

Brandenburg hebt 2G in allen Geschäften auf

In Brandenburg dürfen seit Mittwoch, 9. Februar, auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften einkaufen: Die Brandenburger Landesregierung hat am Dienstag die Aufhebung der 2G-Regel im gesamten Einzelhandel beschlossen. Stattdessen gelte dort wie in allen Orten mit Publikumsverkehr fortan eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher mit. Die neue Brandenburger Corona-Verordnung ist bis zum 23. Februar begrenzt.

Bei Sport im Freien gilt hingegen ab sofort die 3G-Regel, also Zugang für Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. In der Gastronomie wird die Erhebung von Kontaktdaten ausgesetzt. Die 2G-plus-Regel in Gaststätten bleibt dagegen bestehen – sie schreibt einen zusätzlichen negativen Test oder eine Booster-Impfung vor. „Für größere Lockerungen ist noch nicht die Zeit“, sagte auch Innenminister Michael Stübgen (CDU), der zuvor mit Forderungen nach den nun beschlossenen Erleichterungen vorgeprescht war. So sind Diskotheken und Clubs weiterhin geschlossen. In Hotels gilt 2G. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Charterboote sowie Camping- und Wohnmobilstellplätze gilt die 3G-Regel.

Auch Bremen und Hamburg heben 2G im Einzelhandel auf

Bremen beendet ebenfalls die 2G-Regelung im Einzelhandel. Kundinnen und Kunden müssen beim Einkaufen in den Geschäften künftig keine Nachweise mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen. Der Senat beschloss am Dienstag, die im Einzelhandel geltende 2G-Regelung aufzuheben.

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Im gesamten Bundesland greift derzeit die 2G-plus-Regel sowie eine FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Hotels bis mindestens 13. Februar. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, Geimpfte und Genesene in den ersten drei Monaten nach der Zweitimpfung und für Geboosterte. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.

Auch Hamburg lockert die Pandemiebeschränkungen im Einzelhandel: Ab Samstag werde die 2G-Regel im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt, teilte der Senat mit. Zum Shoppen muss man dann nicht mehr gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein. Auch, wenn weitere Lockerungen bereits zur Diskussion stehen, blieben zunächst alle anderen Regelungen bestehen. So greift für alle Beherbergungsbetriebe, Kultureinrichtungen sowie gastronomische Angebote die 2G-plus-Regel. Es gilt eine Sperrstunde für die Restaurants und Co. von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags.

Saarland passt Corona-Verordnung für Großveranstaltungen an

Die saarländische Landesregierung ändert ab sofort die Corona-Regeln für Großveranstaltungen. Für Veranstaltungen bis 2000 Besucher und Besucherinnen gilt demnach keine Auslastungsbegrenzung. Im Innenbereich sei 4000 die Obergrenze bei 30 Prozent Auslastung, im Außenbereich gelte ein Maximum von 10.000 Personen – verbunden mit einer 50-Prozent-Auslastungsgrenze. Angesichts der immer noch sehr hohen Infektionszahlen sei laut Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans „grundsätzlich aber derzeit noch nicht der Zeitpunkt für große Lockerungen oder Erleichterungen“. Daher gilt weiterhin 2G plus in Gastronomie und Hotellerie, Kultur- und Freizeitaktivitäten im Innenbereich, in Schwimmbädern, Thermen sowie Saunen im Innenbereich.

Auch Baden-Württemberg schafft 3G-Regel in Einzelhandel ab

Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen negativen Test Zutritt, die Regel fällt ab diesem Mittwoch weg. Die Landesregierung passte zudem die Corona-Regeln für Großveranstaltungen und Gastronomie an. Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Länder von vergangener Woche vorsieht.

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Zudem wird der Verzicht auf die Luca-App in der neuen Verordnung verankert. Das heißt: Wer ins Restaurant oder Café geht, soll keine Kontaktdaten mehr hinterlegen müssen. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa Diskotheken, solle die Datenerhebung weitergehen. Sowohl in der Gastronomie als auch in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen greift 2G plus.

Neue Corona-Regeln in Thüringen: vielerorts 3G statt 2G

Im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Anbietern körpernaher Dienstleistungen haben seit Montag, 7. Februar, wieder mehr Menschen in Thüringen Zutritt: Es gilt dort 3G statt 2G. Neben Geimpften und Genesenen dürfen also auch Menschen mit einem tagesaktuellen negativen Test die Angebote nutzen.

Weitere Neuregelungen: Sportveranstaltungen sind wieder mit Zuschauern und Zuschauerinnen zulässig, auch Schwimmbäder und Thermen dürfen öffnen. Für sie gilt allerdings 2G plus. Geimpfte und Genesene brauchen einen zusätzlichen Test. Ausgenommen sind Gäste, die geboostert sind, in den vergangenen drei Monaten ihre Zweitimpfung erhalten haben oder in diesem Zeitraum genesen sind. Touristische Übernachtungen in Hotels sind unter 2G möglich, für berufliche oder medizinische Zwecke gilt die 3G-Regelung.

Trotz steigender Fallzahlen: Sachsen hat Corona-Regeln gelockert

Sachsen hatte bislang mit die strengsten Corona-Regeln bundesweit. Damit ist seit dem 6. Februar Schluss: Mit der neuen Verordnung gilt in der Gastronomie ab sofort 2G statt 2G plus. Geimpfte und Genesene brauchen also keinen zusätzlichen Test mehr. Außerdem müssen die Restaurants nicht mehr um 22 Uhr schließen, wie das bislang der Fall war. Zu den weiteren Lockerungen gehört, dass der Handel ab sofort neben Geimpften und Genesenen auch noch Personen mit einem tagesaktuellen Test (3G) einlassen darf. Bei Übernachtungen etwa in Hotels, in Ferienwohnungen und auf Camping- und Caravaningplätzen greift zu touristischen Zwecken weiterhin 2G plus bei der Anreise.

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Bei Versammlungen entfällt die bisherige Personenobergrenze ebenso wie bei Messen, die mit 2G plus stattfinden dürfen. Großveranstaltungen wie Fußballspiele können wieder von mehr Menschen besucht werden. Sie dürfen bis zu 25 Prozent ausgelastet werden – Bundesligist RB Leipzig darf also maximal 11.000 Menschen in sein Stadion einlassen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen unter Beachtung der 2G-plus-Regel unabhängig von der Inzidenz öffnen – mit Ausnahme der Clubs.

Die meisten Lockerungen sind an eine Bedingung geknüpft: Sie gelten nur so lange, wie die Überlastungsstufe bei der Belegung von Krankenhausbetten – 1300 auf Normalstationen und 420 auf Intensivstationen – nicht erreicht ist.

Gelockerte Corona-Regeln in Hessen – 2G im Einzelhandel gekippt

Das Land Hessen hat am Montag, 7. Februar, seine Corona-Regeln gelockert. Demnach entfällt unter anderem im gesamten Einzelhandel die 2G-Regel – beim Einkaufen muss nur noch eine FFP2-Maske getragen werden. Außerdem werden für Großveranstaltungen wieder mehr Zuschauende zugelassen. Im Freien dürfen bis zu 50 Prozent der Plätze besetzt werden, höchstens 10.000 Zuschauende sind erlaubt. Im Innenbereich wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent und 4000 Besucher und Besucherinnen begrenzt. Die Begrenzungen greifen in beiden Fällen aber erst ab dem 250. Platz. Das heißt, die ersten 250 Plätze können voll besetzt werden. Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Menschen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen.

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Gleichzeitig gilt die 2G-plus-Regel für Innenräume bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmenden nun landesweit und inzidenzunabhängig. Dazu zählen auch Restaurants, Museen oder auch Kinos. Der Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Hotels – einschließlich Übernachtungen auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen – ist ebenfalls nur unter 2G-plus-Bedingungen möglich.

Berlin: Neue Corona-Regeln seit 5. Februar

Beim Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Das hat sich am Samstag, 5. Februar, geändert: Eine Anwesenheitsdokumentation beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport. In Restaurants sowie im Freizeit- und Kulturbereich gilt zwar wie bisher „2G zuzüglich Test“. Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit. Bei Großveranstaltungen im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die 2G-plus-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Beim Einkaufen bleibt die 2G-Regel bestehen, die in Teilen des Einzelhandels abgesehen von der Grundversorgung gilt. Zutritt etwa zum Elektronikmarkt oder zum Schuhgeschäft haben also nur Geimpfte oder Genesene. In Zukunft will der Berliner Senat aber die 2G-Regel im Einzelhandel aufheben und stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht einführen. Gäste von Hotels und Ferienwohnungen müssen weiterhin am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind – es greift die 2G-Pflicht.

Mecklenburg-Vorpommern: Ein Ampelmodell regelt die Corona-Regeln

Zum 12. Februar soll in Mecklenburg-Vorpommern die 2G-Regel im Einzelhandel durch 3G und Maskenpflicht ersetzt werden. Ansonsten besteht weiterhin ein Ampelmodell, nach dem die Maßnahmen angepasst werden. Bei der derzeitigen Stufe „orange“ gilt 2G plus in der Innengastronomie, in Hotels, für Veranstaltungen und Feiern mit maximal 100 Personen, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen inklusive Schwimmbäder sowie für körpernahe Dienstleistungen. Die Stufe besteht bei Hospitalisierungen zwischen 6 und 9. Die Stufe gelb greift bei Hospitalisierungen zwischen 3 und 6, grün unter 3 und rot bei 9.

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Niedersachsen hat Winterruhe verlängert

In Niedersachsen gibt es bisher keine Lockerungen. Stattdessen hat die Landesregierung die sogenannte „Winterruhe“ verlängert. Während dieser greifen verschärfte Corona-Regeln – große Privatveranstaltungen sind verboten. Die Landesregierung hat die entsprechende Verordnung in dieser Woche bis zum 23. Februar verlängert.

Somit besteht weiterhin für Veranstaltungen im Innenbereich bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen 2G plus – und überwiegend eine FFP2-Maskenpflicht.

Auch Nordrhein-Westfalen lockert vorerst nicht

In Nordrhein-Westfalen haben nach der 2G-plus-Regelung nur geimpfte und genesene Personen mit aktuellem Test sowie Geboosterte Zugang zur Gastronomie. Hotelübernachtungen mit touristischem Hintergrund sind aufgrund der 2G-Regelung nur für Geimpfte und Getestete möglich. Im Einzelhandel, in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen gilt derzeit 2G.

An den Lockerungen wolle man sich nicht beteiligen, weil man „das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen“ wolle, heißt es von der Landesregierung.

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Rheinland-Pfalz: Vorerst keine Lockerungen in Sicht

Mit Blick auf zahlreiche andere Bundesländer fordern auch die Rheinland-pfälzischen Einzelhändler das Ende von 2G. Doch bisher sind keine Lockerungen irgendwelcher Corona-Regeln geplant. So gilt die 2G-Regel weiterhin im Einzelhandel, in der Außengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Außenbereich. In der Innengastronomie und bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test.

Sachsen-Anhalt: Bestehende Corona-Maßnahmen unverändert

Erst Ende Januar hat Sachsen-Anhalt die geltenden Corona-Regeln bis zum 23. Februar verlängert. In der Gastronomie gilt eine 2G-Regelung: Genesene und Geimpfte müssen danach keinen zusätzlichen Test vorweisen. Gastwirte könnten jedoch freiwillig auf ein 2G-plus-Optionsmodell setzen. Für Hotels, Ferienunterkünfte und ähnliche touristische Angebote sowie für Freizeiteinrichtungen wie Indoorspielplätze, Freizeitparks, Saunen und Dampfbäder wird ebenfalls entweder ein Impf- oder Genesenennachweis benötigt.

Ansonsten besteht für viele Bereiche auch 3G, beispielsweise für körpernahe Dienstleistungen.

RND/bv/dpa

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