Neue Regeln im Straßenverkehr 2022: Was Reisende beachten müssen

Autos und Lkw fahren bei Dorfen über die Autobahn 94. Für Reisende ändert sich 2022 einiges.

Autos und Lkw fahren bei Dorfen über die Autobahn 94. Für Reisende ändert sich 2022 einiges.

Urlauberinnen und Urlauber, die im kommenden Jahr mit dem Auto in den Urlaub fahren möchten, müssen sich auf mehrere neue Regeln im Straßenverkehr einstellen, informiert der Auto Club Europa (ACE). Im Vergleich zum Vorjahr seien die Neuerungen allerdings überschaubar und beträfen hauptsächlich Autofahrerinnen und Autofahrer.

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Kraftstoffpreise steigen 2022 weiter an

So tritt am 1. Januar 2022 die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung in Kraft. Ab dann werden pro Tonne CO₂ nicht mehr 25, sondern 30 Euro fällig. Das wirkt sich auch auf den Spritpreis aus: Laut dem ACE steigt der Preis für Diesel im kommenden Jahr um 1,6 Cent pro Liter und der Benzinpreis wird pro Liter durchschnittlich 1,4 Cent teuer.

In seiner Mitteilung weist der Club darauf hin, dass der künftige Kraftstoffpreis jedoch nicht nur von der CO₂-Bepreisung, sondern auch von anderen Faktoren wie beispielsweise der Entwicklung des Ölpreises abhängt. Durch den hohen CO₂-Preis sollen klimaschädliche Produkte, Produktions- und Verhaltensweisen für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich unattraktiver werden als klimafreundliche.

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Alte „Lappen“ müssen umgetauscht werden

Zudem sollten Reisende, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, diesen möglichst zügig umtauschen. Grund für die Umtauschpflicht ist, dass die rosafarbenen beziehungsweise grauen Führerschein wesentlich einfacher zu fälschen sind als die modernen Scheckkarten-Führerscheine.

Die Umtauschfrist läuft bereits am 19. Januar 2022 aus – Reisende, die nach diesem Datum von der Polizei kontrolliert werden und noch keinen neuen Führerschein vorzeigen können, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss seinen alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.

Weitere Assistenzsysteme werden Pflicht

Ab dem 6. Juli 2022 müssen aufgrund einer EU-Verordnung in neuen Fahrzeugtypen mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut sein. Dazu gehört unter anderem der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der die fahrende Person warnt, wenn die geltende Geschwindigkeit überschritten wird.

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Auch ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent sowie eine Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre sind in neuen Fahrzeugtypen ab dem kommenden Jahr Pflicht. Ab dem 7. Juli 2024 gelten die neuen Vorschriften auch für alle Neuzulassungen.

Strengere Regeln für E-Auto-Förderung

Wer über den Kauf eines Plug-in-Hybrids nachdenkt, sollte dies noch vor dem Herbst tun. Denn ab dem 1. Oktober 2022 kommen Käuferinnen und Käufer eines E-Autos nicht mehr so leicht an eine Förderung wie bisher. Während E-Autos bislang eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben müssen, sind es ab kommendem Oktober 60 Kilometer. Ab dem Jahr 2025 sollen es sogar 80 Kilometer sein.

RND/jaf

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