Tauwetter: Welche Rechte haben Winterurlauber bei Schneemangel?

Skifahren inmitten einer Winterlandschaft - derzeit ist das an vielen Orten nicht möglichen.

Skifahren inmitten einer Winterlandschaft - derzeit ist das an vielen Orten nicht möglichen.

Hannover/Reit am Winkl. Weniger Pisten oder gar ein geschlossenes Skigebiet: Wenn milde Temperaturen den Winterurlaub ins Wasser fallen lassen, ist das äußerst ärgerlich. Als Reisemangel gilt das aber häufig nicht - Geld zurück ist also eher unwahrscheinlich.

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„Ob man vor Ort tatsächlich Skifahren kann, liegt nicht in der Steuerungsfähigkeit des Veranstalters. Der kann keinen Schnee zaubern“, erklärt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott. Wetterbedingungen fallen demnach ins allgemeine Lebensrisiko der Reisenden.

Geld zurück nur bei Versprechen des Veranstalters

Eine Ausnahme ist, wenn der Veranstalter in seinem Katalog oder auf seiner Website bestimmte Zusagen zu dem Reiseziel gemacht hat - eine „Schneegarantie“ oder „Schneesicherheit“ zum Beispiel. „Oder wenn er Bilder von verschneiten Landschaften und vollen Pisten zeigt und Schneeabenteuer verspricht“, sagt Degott.

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Die Beschreibung des Reisegebiets sei eine Art vertragliche Zusicherung, erklärt der Reiserechtler. Ist sie derartig vollmundig, könnten Minderungsansprüche für die Reisetage bestehen, an denen kein Skifahren möglich war.

In vielen Gebieten, wie hier in den Schweizer Alpen, ist es zu warm, um richtig Schneespaß zu bieten.

In vielen Gebieten, wie hier in den Schweizer Alpen, ist es zu warm, um richtig Schneespaß zu bieten.

Kein Schnee im Skigebiet ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung

Und wenn das Skigebiet gar nicht geöffnet hat aufgrund von Schneemangel? Ist die Pauschalreise dann kostenfrei stornierbar? Eher nein, so Degott. „Das Rücktrittsrecht besteht nur bei einer erheblichen Mangelhaftigkeit der Reiseleistung. In so einem Fall müsste der Veranstalter schon enorme Zusagen getroffen haben und die Reise etwa als Schneeabenteuer ausgeschrieben haben.“

Um im Zweifel einen Nachweis dafür zu haben, empfiehlt sich: Den Katalog aufheben oder während der Online-Buchung einen Screenshot von der Beschreibung der Reise auf der Website des Veranstalters machen.

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Individualreisende müssen auf Kulanz der Hotels hoffen

All das gilt allerdings nur für Pauschalreisen. Viele Winterurlauberinnen und Winterurlauber buchen ihre Unterkunft aber selbst und reisen individuell mit Auto oder Zug an. Dann sieht es mit kostenfreien Stornierungen noch schlechter aus. „Zimmerbuchungen bleiben in so einem Fall bestehen, der Anbieter erbringt ja seine Leistung“, sagt Degott. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen.

Milde Temperaturen machen den deutschen Skigebieten aktuell in der beliebten Weihnachtsferienzeit zu schaffen. Auf der Winklmoosalm in Reit am Winkl zum Beispiel pausiert der Skibetrieb seit Heiligabend. Am Großen Arber im Bayerischen Wald wurde der Saisonstart verschoben. Anderswo sind teils weniger Lifte und Pisten geöffnet als üblich.

RND/dpa

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