Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor (BGH) einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.