Ja, wenn bis zum 22. Mai kein Kompromiss im Gezerre um das Brexit-Abkommen erreicht und der Vertrag ratifiziert ist. Da der Brexit auf spätestens 31. Oktober 2019 verschoben wurde, wird Großbritannien aller Voraussicht nach weiter Mitglied der Europäischen Union sein, wenn das neue EU-Parlament am 2. Juli zu seiner konstitutierenden Sitzung zusammenkommt. Britische EU-Bürgerinnen und -Bürger wären also berechtigt, ihre Stimme abzugeben.
Laut Vertrag von Lissabon ist das Vereinigte Königreich sogar verpflichtet, Wahlen abzuhalten, um Abgeordnete für das Europäische Parlament bestimmen zu können. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten in den Organen der EU vertreten sein müssen.
Ursprünglich sollte Großbritannien die EU am 29. März 2019 verlassen. Dieser Termin wurde erst auf den 12. April und schließlich auf den 31. Oktober 2019 verschoben. Sollte es doch vorher zu einem Austritt kommen, würde das die Europawahl nur dann beeinflussen, wenn der Austrittstermin vor den 2. Juli fällt.
In Bremen wird am 26. Mai noch eine weitere Wahl abgehalten: Parallel zur Europawahl geben die Bremer ihre Stimme für die Bürgerschaft des Stadtstaates ab. Die Bürgerschaftswahl in Bremen ist das Pendant zur Landtagswahl in anderen Bundesländern. Mehr Informationen finden Sie hier.