Diesel-Besitzer, die schon früher wussten, dass sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind, aber erst 2019 oder später geklagt haben, sollen keinen Schadenersatz erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Seit Ende 2018 sei der Ablauf der regulären Drei-Jahres-Frist Verjährung eingetreten. Der BGH stellt sich auf weitere Verhandlungen ein.