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KFZ-SPEZIALISTEN

Im Herbst verstärkt sich der Wildwechsel

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Wer auf Wild trifft, sollte nicht ausweichen. Foto: Allianz/dpp

Menschen sind nicht die einzigen Lebewesen, die blind vor Liebe sein können. Auch im Tierreich gibt es dieses Phänomen. Im Gegensatz zu uns Zweibeinern ist dieser Zustand bei Tieren an eine Jahreszeit gebunden – und das bringt Probleme im Straßenverkehr. Die so genannte Rauschzeit, in der das heimische Wild wie in einem Rauschzustand auf Partnersuche geht, beginnt bei Hirschen und Wildschweinen im November und geht bis in den Februar hinein. Der Schwerpunkt liegt allerdings im Herbst. Insbesondere in der Dämmerung muss man als Autofahrer also stark auf Wildwechsel achten. Aber auch außerhalb dieser Zeiten ist Wild auf den Straßen unterwegs, denn gerade im Winter wird das Nahrungsangebot geringer, sodass die Tiere auf der Futtersuche weitere Strecken zurücklegen. Stellen, an denen in der Regel besonders starker Wildwechsel herrscht, sind entsprechend gekennzeichnet. Wildwechselschilder weisen darauf hin, dass an dieser Stelle die Tiere häufig unterwegs sind. Die Aufmerksamkeit sollte hier also auf die Felder und Wälder abseits der Straße gerichtet werden. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist außerdem unbedingt notwendig und meist von den Verkehrsbehörden auch durch Schilder schon vorgegeben.

Unfall nicht durch Ausweichen vermeiden – Teilkasko übernimmt Schäden

Fernlicht bannt die Tiere

Kommt es zu einer Begegnung mit einem Wildschwein oder Hirschen, gibt es Verhaltensregeln, die Autofahrer beachten sollten. Zunächst kann man es, wenn die Zeit bleibt und sonst kein Verkehr herrscht, mit Hupen und Bremsen versuchen. Das Fernlicht sollte ausgeschaltet werden, da die Tiere davon gebannt werden können. So gibt man dem Wild Gelegenheit zu flüchten. Man sollte auch damit rechnen, dass es nicht bei einem Tier bleibt. Gerade Wildschweine sind im Rudel unterwegs. Wo eines ist, sind die anderen nicht weit.

Im Herbst verstärkt sich der Wildwechsel-2
Autohäuser und Werkstätten im Nordwesten der Region Hannover.

Die natürliche Reaktion bei einem Hindernis ist das Ausweichen. Dem sollte man allerdings tunlichst widerstehen, denn es droht eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr. Es ist also ratsam, wenn der Zusammenstoß unvermeidlich ist, das Steuer fest in die Hand zu nehmen und das Wild anzufahren. Vollbremsungen sind in diesem Fall nicht ratsam, da dadurch folgender Verkehr gefährdet werden kann. Bei einer Bremsung kann es zu einem Auffahrunfall kommen. Nur wenn kein Fahrzeug folgt, kann man bremsen.

Die direkte Kollision mit dem Wild rettet möglicherweise das Leben der Fahrzeuginsassen.

Unfallstelle absichern

Nach dem Unfall gilt das, was bei allgemeinen Unfällen auch passieren muss. Die Stelle sollte mit dem Warnblinklicht und einem Warndreieck abgesichert werden. Die Warnweste macht, gerade auf unbeleuchteten Landstraßen, die Unfallbeteiligten für nachfolgenden Verkehr besser sichtbar. Danach muss die Polizei verständigt werden.

Eins gilt unbedingt: Das angefahrene Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden, denn es gehört dem jeweiligen Jagdpächter oder der Forstverwaltung. Wer das Tier als willkommenen Festtagsbraten in den Kofferraum lädt, begeht Wilderei und muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings darf man es zur Seite schaffen, um den Verkehr nicht zu behindern. Hierbei sollten unbedingt Handschuhe zum Einsatz kommen, denn das Tier könnte Tollwut haben.

In manchen Fällen wird das Wild durch den Aufprall nicht getötet, sondern nur verletzt. Mitunter flüchtet es von der Unfallstelle. In diesen Fällen muss man sich die Fluchtrichtung des Tieres merken, um es später der Polizei oder dem Jagdpächter mitteilen zu können. Auf diese Weise kann es später von seinen Leiden erlöst werden.

Versicherung benachrichtigen

Ist ein Schaden entstanden, muss die Versicherung benachrichtigt werden, denn Wildschäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen – zumindest, wenn es sich um so genanntes Haarwild handelt, also Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder. Allerdings liegt die Beweispflicht beim Halter. Damwild oder Wildschweine verursachen Schäden, die gut nachweisbar sind. Anders ist es bei Hasen oder ähnlichen Kleintieren. Hier kann ein Nachweis schwierig sein.

Wenn man dem Tier ausweicht und kein direkter Schaden durch das Wild am Auto verursacht wird, greift bei manchen Versicherungen die Teilkasko nicht oder nur, wenn man einen Zeugen für diesen „Vermeidungsunfall“ benennen kann.