Es ist geschafft - man hat die Wohnungszusage erhalten! Neben all der Freude und Erleichterung sollte man dennoch einen kühlen Kopf bewahren. Einige Dinge sind genau zu prüfen, damit man entspannt einziehen kann. Alle Personen, die mit einziehen, müssen genannt werden. Ziehen weitere, dem Vermieter unbekannte Personen ein, riskiert man eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.


Bevor man unterzeichnet, sollte man sich darüber informieren, ob die Miete der üblichen Miethöhe entspricht. Der Mietspiegel gibt Auskunft darüber. Wenn es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, muss der Grund für diese Befristung schriftlich fixiert sein. Andernfalls ist es automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.
Vieles weiß man als Mieter nicht und sollte sich demnach absichern. Insbesondere dann, wenn man manche Klauseln nicht versteht. Fachanwälte für Mietrecht und auch der Mieterschutzbund sind kompetente Anlaufstellen, um Unsicherheiten zu klären und das Mietverhältnis sorgenfrei einzugehen. Ips/AM