Dezember-Soforthilfe: Online-Dienst berechnet tatsächliche Entlastung
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Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. Dieses Jahr fällt die Gasrechnung besonders hoch aus - die Dezember-Hilfe schafft nur marginal Abhilfe.
© Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa
Düsseldorf. Gaskunden können ihre Entlastung durch die Dezember-Soforthilfe ab sofort mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berechnen. „Mit unserem Online-Rechner sehen Verbraucher:innen schon jetzt, wie hoch ihre tatsächliche Entlastung sein wird“, hieß es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale vom Mittwoch.
Die Abschlagszahlungen von Gaskunden werden im Dezember in einem zweistufigen Verfahren vom Bund übernommen. „Zunächst wird der Dezemberabschlag erlassen, mit der Jahresrechnung wird aber noch einmal genau nachgerechnet“, sagte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf.
Für die Berechnung brauchen Verbraucher und Verbraucherinnen ihre letzte Jahresabrechnung und müssen ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Mieter können den Preis bei ihrem Vermieter erfragen.
Die Formel für die Entlastung
Die Entlastung berechnet sich aus den aktuellen Dezemberpreisen multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Zusätzlich wird der anteilige Grundpreis für Dezember erstattet. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung allerdings zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr, an.
„Sie sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben.
Tipp der Verbraucherzentrale
Die Entlastungen sollen automatisch bei den Kunden landen. Wenn Verbraucher und Verbraucherinnen ihrem Gaslieferanten etwa eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter tun. „Sie sollten jetzt kontrollieren, ob die Abbuchung für Dezember tatsächlich ausgesetzt wurde oder ob sie eine Gutschrift vom Anbieter erhalten haben“, heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale. Falls dies nicht geschehe, sollten die Gaskunden ihren Versorger davon schriftlich in Kenntnis setzen.
Der Online-Rechner berechnet ausschließlich die Gas-Entlastung. Die Dezember-Soforthilfe gilt aber auch für Fernwärmekunden.
RND/dpa