Energiepauschale für Rentner wird ausgezahlt: Was Sie jetzt wissen müssen
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Ein älteres Paar sitzt auf einer Bank am See.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Bei Millionen Rentnerinnen und Rentnern landet in den kommenden Tagen ein zusätzlicher Betrag auf dem Konto: Die Energiepauschale wird ausgezahlt. Um die gestiegenen Kosten durch die hohen Energiepreise abzufedern, erhalten Ruheständler und Ruheständlerinnen 300 Euro. Im Herbst waren sie zunächst leer ausgegangen, als die Pauschale nur an Berufstätige ausgezahlt wurde. Nach heftiger Kritik besserte die Bundesregierung nach und versprach auch Bürgerinnen und Bürgern, die keinem Beruf mehr nachgehen, die 300 Euro.
Muss ich etwas tun – und was ist mit der Steuer?
Das Geld soll bis zum 15. Dezember ausgezahlt sein. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, die für die Abwicklung zuständig ist. Demnach ist eine separate Einmalzahlung geplant – der Betrag wird also nicht mit der laufenden Rente zusammengerechnet, sondern gesondert überwiesen. Die fast 20 Millionen berechtigten Rentner müssen dafür nichts tun. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Der Betrag unterliegt allerdings noch der Steuerpflicht. Wie viel davon am Ende übrig bleibt, hängt also von der persönlichen Steuerlast ab.
Was ist mit Pensionären?
Auch Pensionäre erhalten das Geld. Dafür sind dann allerdings unterschiedliche Stellen zuständig. Beamte des Bundes beispielsweise sollen die Pauschale „möglichst“ noch im Dezember bekommen, teilt das Innenministerium auf RND-Anfrage mit. Zuständig dafür ist die Stelle, von der sie auch ihre Versorgungsbezüge erhalten. Für Landesbeamte im Ruhestand seien die jeweiligen Bundesländer zuständig.
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Bekommen alle die Pauschale noch im Dezember?
Für einige Ruheständler könnte sich die Auszahlung allerdings noch verschieben. Wer erst frisch aus dem Beruf ausgeschieden ist und Ende Dezember erstmals seine Rente erhält, bekommt die Energiepauschale noch nicht Mitte des Monats ausgezahlt. Laut der Deutschen Rentenversicherung erhalten Menschen, die das betrifft, die Pauschale „in der Regel erst Anfang 2023“ – und dann ebenfalls automatisch.
Was, wenn das Geld nicht ankommt?
Wer die Energiepreispauschale, wie der Betrag offiziell genannt wird, trotz bestehenden Anspruchs nicht erhält, kann bei der Deutschen Rentenversicherung in Bochum Antrag auf eine nachträgliche Auszahlung stellen. Das ist im Zeitraum vom 9. Januar bis zum 30. Juni 2023 möglich.