Ökonomen berechnen Teuerungsrate

Mehr als 10 Prozent möglich: Gasumlage könnte Inflation befeuern

Die Sonne geht hinter technischen Anlagen des Erdgasspeichers Katharina in Bernburg auf. Die geplante Gasumlage könnte die steigende Inflation weiter antreiben, berechnen Ökonomen. (Symbolbild)

Die Sonne geht hinter technischen Anlagen des Erdgasspeichers Katharina in Bernburg auf. Die geplante Gasumlage könnte die steigende Inflation weiter antreiben, berechnen Ökonomen. (Symbolbild)

Die geplante Gasumlage könnte die steigende Inflation weiter antreiben. Laut Berechnungen von Ökonomen des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) könnte die Inflationsrate auf mehr als 10 Prozent steigen. Über die Studie hatte zuerst das „Handelsblatt“ berichtet.

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Wie hoch die Umlage ausfällt, wird an diesem Montag bekannt gegeben werden. Das Wirtschaftsministerium ging zuletzt von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus, das würde erhebliche Mehrkosten für die Kundinnen und Kunden bedeuten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte gesagt, er rechne pro Jahr mit „einigen Hundert Euro pro Haushalt“.

Höhe der Gasumlage: Scholz hofft auf „bewältigbare Aufgabe“ für die Bevölkerung

Bundeskanzler Olaf Scholz hat seine Hoffnung erneuert, dass die Kosten der kommenden Gasumlage für die Bevölkerung eine „bewältigbare Aufgabe“ werden.

Unklar ist noch, ob auf die Gasumlage die Mehrwertsteuer fällig wird. Zwar will die Bundesregierung das verhindern, das ist aber rechtlich nicht einfach. Laut Finanzministerium sind solche Ausnahmen im Europarecht nicht vorgesehen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat aber auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten: In einem Brief an EU-Finanzkommissar Paolo Gentiloni bat Lindner ihn, sein Initiativrecht zu nutzen und den EU-Staaten die Möglichkeit zu geben, auf staatliche Abgaben im Energiebereich für eine Weile keine Mehrwertsteuer zu erheben. Unabhängig davon werde Deutschland nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Ausnahme beantragen, hieß es.

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Möglicher Anstieg der Inflation durch Gasumlage hängt von Mehrwertsteuer ab

Laut den IMK-Berechnungen hängt der Einfluss der Gasumlage auf die Inflation stark davon ab, ob die Mehrwertsteuer erhoben werde oder nicht. Sollte die Gasumlage schlussendlich 1,5 Cent pro Kilowattstunde betragen und Mehrwertsteuer erhoben werden, würde die Inflation um 0,6 Prozentpunkte steigen, prognostizieren die Ökonomen. Wäre die Umlage umsatzsteuerbefreit, so fiele der Anstieg der Teuerungsrate etwas niedriger aus: 0,5 Prozent.

Größer ist der Unterschied bei einer möglichen Gasumlage von 5 Cent je Kilowattstunde. Inklusive Mehrwertsteuer würde die Gasumlage in dieser Höhe einen Anstieg der Teuerungsrate um ganze 2 Prozent bewirken, so das IMK. Im Falle einer Befreiung von der Mehrwertsteuer würde die Inflation demnach immer noch um 1,7 Prozentpunkte ansteigen.

Das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt hatten die Inflation in Deutschland zuletzt leicht gedämpft. Nach Angaben des Statischen Bundesamtes lag die Jahresteuerungsrate im Juli bei 7,5 Prozent, bestätigte die Wiesbadener Behörde in der vergangenen Woche eine erste Schätzung. Ökonomen rechnen jedoch in den kommenden Monaten mit wieder anziehenden Teuerungsraten, auch weil Tankrabatt und 9-Euro-Ticket bis Ende August befristet sind.

Umlage soll Energieversorgern aushelfen

Die Umlage soll Gasversorgern zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Die genaue Höhe der Umlage berechnet der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gasfernleitungsnetzbetreiber in Deutschland.

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Die Umlage gilt ab Anfang Oktober – sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das Wirtschaftsministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

RND/sic mit dpa

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