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3,5 bis 6,5 Prozent

Mehr Spielraum für die Länder: Die Grunderwerbsteuer steht auf dem Prüfstand

Einfamilienhäuser: Die Grunderwerbsteuer ist ein erheblicher Batzen.

Einfamilienhäuser: Die Grunderwerbsteuer ist ein erheblicher Batzen.

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Wer eine Immobilie kauft, muss einiges an Kosten stemmen. Ein Faktor, der ordentlich zu Buche schlägt, ist die Grunderwerbsteuer. Die fällt – der Name sagt es schon – beim Erwerb eines Grundstücks an und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei 350.000 Euro wären das in Hessen (6 Prozent) 21.000 Euro, die im Budget eingeplant werden müssen.

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Um den Erwerb einer Immobilie zu erleichtern, will Hessens CDU das ändern. Minister­präsident Boris Rhein, der auch CDU‑Vorsitzender in Hessen und mitten im Wahlkampf ist, sprach in der „Bild“-Zeitung von einem nötigen „Teuerstopp gegen den Teuerschock beim Traum von den eigenen vier Wänden“. Wollten junge Familien und Alleinerziehende ein Haus oder eine Wohnung kaufen, solle der Staat ihnen unter die Arme greifen, statt sie zur Kasse zu bitten. Rhein sprach sich dafür aus, auf die erste eigene Immobilie keine Grunderwerb­steuer mehr zu erheben.

Wahlkampf in Hessen: „Hessengeld“ soll bei Hauskauf helfen

Das ist zwar derzeit nicht möglich, dafür bräuchte es eine Änderung auf Bundesebene. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) präzisierte ein Sprecher der Hessen‑CDU allerdings, was den Christdemokraten stattdessen vorschwebt: Bis der Bund Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer ermögliche, wolle man beim Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie ein „Hessengeld“ in Höhe von 10.000 Euro pro Käufer plus 5.000 Euro für jedes Kind auszahlen.

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Keine Steuererleichterung also, sondern ein Zuschuss, bis es eine entsprechende Regelung auf Bundesebene gibt. Dass sich bezüglich der Grunderwerbsteuer etwas ändern soll, hat sich die Ampelregierung nämlich in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer beispielsweise durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern“, heißt es dort.

Füracker: Länder brauchen mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Allerdings ist das noch nicht passiert – und das führt zu Unmut. „Die Länder brauchen bei der Grunderwerbsteuer mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um zum Beispiel Freibeträge für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums einzuführen“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem RND. Bislang könnten die Länder nur die Höhe des Steuersatzes bestimmen. Bayern habe im Bundesrat schon mehrfach eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer gefordert. Am Steuersatz von 3,5 Prozent würde der Freistaat allerdings festhalten. „Bayern hat mit 3,5 Prozent bundesweit den mit Abstand niedrigsten Grunderwerbsteuersatz – daran halten wir auch fest“, so Füracker.

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Auch andere Ländern wie Sachsen, Brandenburg oder Hamburg teilten auf RND-Anfrage mit, die Bundesregelungen abzuwarten. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD): „Sobald der Bund eine Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer schafft, wozu wir ihn schon aufgefordert haben, wollen wir auch eine Ermäßigung für die erste selbst genutzte familiäre Immobilie schaffen.“

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Länderöffnungsklausel hat nicht nur Befürworter

Kritik an dem Vorstoß gibt es allerdings aus Niedersachsen. Die Grunderwerbsteuer sei kein geeignetes Mittel, um den Wohnraumerwerb zu fördern, sagte eine Sprecherin des Nieder­sächsischen Finanzministeriums. Als Rechtsverkehrsteuer sei sie darauf ausgelegt, „so viele wie möglich“ gleichmäßig „so gering wie möglich“ zu belasten.

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Punktuelle Befreiungen widersprächen dem Charakter – zumal persönliche und finanzielle Verhältnisse sowie die Erwerbsmotive unberücksichtigt blieben. „Hinzu kommt, dass eine Länderöffnungsklausel zu einer Zersplitterung und Verkomplizierung des Rechts führen würde“, so die Sprecherin weiter. „Damit würden die Erfolge der Grunderwerbsteuer-Reform von 1983 konterkariert, die eine solche einst vorhandene Zersplitterung aus guten Gründen beseitigt hatte.“

Wann wird Koalitionsversprechen umgesetzt?

Christian Lindners Finanzministerium strebt hingegen weiterhin eine Änderung an, sieht aber nun die Bundesländer in der Pflicht. „Es ist Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen“, sagte ein Sprecher dem RND. Daher wolle sie den Ländern – wie auch im Koalitionsvertrag festgelegt – eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer erleichtern.

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„Die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates“, so der Sprecher weiter. Dabei sei eine für die überwiegende Mehrheit der Länder tragfähige Lösung zu finden. Aktuell werde die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft.






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