Auto ummelden: Ablauf, Dokumente, Kosten – das müssen Sie wissen
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Die Ummeldung eines Autos erfolgt bei der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde.
© Quelle: dpa
Hannover. Jährlich werden in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeuge umgeschrieben oder zwecks Adressänderung umgemeldet. Was bei der Pkw-Ummeldung beachtet werden muss, lesen Sie hier.
Wann muss ein Auto umgemeldet werden?
Der häufigste Grund für eine Fahrzeugummeldung ist der Halterwechsel, bei dem ein bereits angemeldetes Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben wird. Das ist etwa beim Gebrauchtwagenkauf, bei Erbschaften, Schenkungen, Trennungen oder Halterwechseln innerhalb der Familie der Fall. Aber auch beim Wohnortwechsel bzw. einer Adressänderung muss eine Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen, sofern sich der Zulassungsbezirk durch den Umzug ändert.
Wie beantrage ich eine Ummeldung des Autos?
Zuständig für das Ummelden und damit Anlaufstelle für Fragen und Dokumente ist die örtliche Kfz-Zulassungsbehörde (am Hauptwohnsitz des neuen Fahrzeughalters). Meist lassen sich Termine für eine Fahrzeugummeldung online oder telefonisch reservieren. Seit Oktober 2019 ist auch eine Onlineummeldung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion.
Wichtig: Eine Ummeldung bei Halterwechseln oder Änderung des Zulassungsbezirks ist in Deutschland Pflicht und kann bei Versäumnis mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine konkrete Frist, bis wann die Ummeldung erfolgt sein muss, gibt es nicht. Sofern möglich sollte die Ummeldung jedoch wenige Tage, spätestens zwei Wochen nach Umzug oder Halterwechsel erfolgen.
Diese Dokumente werden zum Ummelden eines Pkw benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass (stellvertretend mit Vollmacht)
- eVB-Nummer (wird auf Anfrage von der Kfz-Versicherung zugeschickt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
- SEPA-Lastschriftmandat (für Einzug der Kfz-Steuer)
- bei Kennzeichenwechsel: alte Nummernschilder
- bei Importwagen: CoC-Papier (Konformitätsbescheinigung)
- bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet wurden: Abmeldebescheinigung
Als Serviceleistung übernehmen viele Autohändler die Ummeldung des Gebrauchtwagens für ihre Kunden. In diesen Fällen muss lediglich noch bei der Kfz-Versicherung die eVB-Nummer beantragt werden.
Auto ummelden: Was ist mit den Kennzeichen?
Wer sein altes Nummernschild bei einem Wohnort- oder Adresswechsel innerhalb Deutschlands behalten möchte, kann dies seit 2015 kostenfrei tun. Seit Oktober 2019 ist das auch bei einem Halterwechsel möglich. In beiden Fällen muss die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) berichtigen.
Für ein neues Kennzeichen und einen neuen Fahrzeugschein muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) berichtigt werden.
Was kostet das Ummelden des Fahrzeugs?
Da die Gebühren der Kfz-Behörden nicht bundeseinheitlich geregelt sind, können für die Ummeldung eines Fahrzeugs unterschiedliche Kosten anfallen. Eine genaue Auskunft bietet die örtliche Zulassungsstelle. Meist kostet das Ummelden mit Halterwechsel etwa 29 Euro, die Ummeldung ohne Halterwechsel etwa 26 Euro. Je nachdem, ob neue Nummernschilder oder eine neue Umweltplakette dazukommen, können sich die Kosten erhöhen. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere kostet in der Regel 11 Euro.