Click-and-Collect: Diese Regeln gelten für Händler und Verbraucher
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Viele Geschäfte versuchen, sich mit Abholgeschäften über Wasser zu halten.
© Quelle: imago images/Hanno Bode
Weite Teile des Einzelhandels bleiben wegen des Lockdowns geschlossen – doch immer mehr Geschäfte ermöglichen Kunden, vorab bestellte Waren abzuholen. Click-and-Collect nennt sich das Konzept, das in fast allen Bundesländern möglich ist. Doch längst nicht alle Händler machen mit, während es für Verbraucher durchaus Vorteile gibt.
Was genau meint Click-and-Collect?
Click-and-Collect ist streng genommen kein juristischer Begriff, sondern eine Sammelbezeichnung: Gemeint sind sämtliche Geschäfte, bei denen der Kauf per Fernkommunikation getätigt wird – also per Internet, Telefon oder auch per Brief. Entscheidend ist, dass ausdrücklich ein Kauf vereinbart wurde, und nicht lediglich eine Reservierung. Letzteres ist entlang der geltenden Corona-Regeln in allen Bundesländern verboten, während Click-and-Collect den sonst geschlossenen Geschäften außer in Sachsen erlaubt ist.
Welche Geschäfte bieten Click-and-Collect an?
Ob ein Geschäft Click-and-Collect – per Telefon oder online – anbietet, ist letztendlich dem Händler überlassen. „Gut läuft Click-and-Collect beispielsweise bei Möbelhändlern oder auch im Elektrohandel. Aber auch im Buchhandel funktioniert das ganz gut“, sagt Stefan Hertel, Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE). Schwieriger sei es etwa beim Modehandel, weil dort die Kunden Kleidung nicht anprobieren können – womit der wichtigste Vorteil stationärer Modegeschäfte wegfällt.
Wie findet man Geschäfte, die Click-and-Collect anbieten?
Bislang hilft meist ein Anruf oder ein Besuch auf der Internetseite bei den Geschäften, für die man sich interessiert – Plattformen, die lokale Angebote bündeln, sind eher selten. München etwa setzt auf #muenchenhältzamm, wo Hunderte Geschäfte samt Kontaktadressen gelistet werden. Flächendeckend gibt es so etwas allerdings nicht - auch wenn derartige Angebote aus Hertels Sicht durchaus sinnvoll sein können, um Sichtbarkeit für die Händler zu schaffen.
Wie genau läuft der Kauf per Click-and-Collect ab?
Im Kern funktioniert der Einkauf per Click-and-Collect nicht anders als herkömmliches Onlineshopping: Waren werden ausgesucht, am Ende wird der Einkauf rechtsverbindlich bestätigt. Am Telefon läuft es ähnlich, es muss aber ausdrücklich ein Kauf vereinbart werden, wie Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt. Im Anschluss kann die Ware entweder vor oder im Geschäft abgeholt werden, je nach Bundesland unterscheiden sich die Hygieneregeln dazu. Dabei lässt die Rechtslage auch eine Bezahlung bei der Abholung zu. Vor allem größere Unternehmen und Filialisten verlangen bei Onlinekäufen allerdings Vorkasse.
Ist spontanes Shopping möglich?
Es mutet seltsam an, aber wer trotz Pandemie in die Fußgängerzone gehen will, kann auch spontan einkaufen – ein Smartphone und willige Händler vorausgesetzt. Denn zumindest Auslagen in Schaufenstern können auch vor Ort in Augenschein genommen werden. Und wer danach das Smartphone für einen Anruf oder eine Onlinebestellung zückt, tätige letztendlich ein Geschäft entlang des Fernabsatzgesetzes, wie Preuschoff erläutert. Ob man während des Anrufs oder des Onlinekaufs nur einen Meter vor der Filiale steht, spielt aus juristischer Sicht letztendlich keine Rolle. Inwiefern Händler das mitmachen und ob entsprechende Einkaufsbummel im Sinne des Infektionsschutzes sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Sind Aufpreise bei Click-and-Collect erlaubt?
Manche Händler berechnen Servicegebühren, wenn ein Kauf per Click-and-Collect getätigt wird. Ikea etwa verlangt 10 Euro Aufschlag und begründet das damit, dass im Unterschied zum Einkauf im Geschäft bei Click-and-Collect schließlich Mitarbeiter die Ware raussuchen und zusammenstellen müssen. Ob Händler solche Gebühren erheben, ist ihnen letztendlich selbst überlassen.
Was gilt beim Umtausch?
Grundsätzlich sind Click-and-Collect-Einkäufe Geschäfte entlang des Fernabnahmegesetzes. Deshalb gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, bestätigt Preuschoff. Einfach die Ware zurückzubringen, reicht aber nicht zwangsweise: „Man muss ausdrücklich widerrufen und sollte das auch dokumentieren“, so Preuschoff. Ihr zufolge ist deshalb eine E-Mail oder ein Brief der rechtssichere Weg beim Widerruf. Der ist außerdem nicht bei allen Waren möglich: Individuell angepasste Waren und entsiegelte Hygieneartikel sind davon ebenso ausgeschlossen wie etwa Konzerttickets.
Lohnt sich Click-and-Collect für die Händler?
In vielen Fällen gleicht Click-and-Collect bei weitem nicht die Umsätze aus, die wegen des Lockdowns wegfallen. „Click-and-Collect ist für viele Einzelhändler eine wichtige Möglichkeit, bei den Kunden im Gedächtnis zu bleiben und zumindest ein wenig weiter für sie da zu sein“, meint deshalb Handelsverbandssprecher Hertel. In der Regel werden ihm zufolge zwischen einem und 5 Prozent des normalen Umsatzes erreicht. Einzelne Unternehmen erzielen mit Click & Collect nach Hertels Angaben aber mehr als 10 Prozent des normalen Umsatzes.