2 G oder 3 G: Was gilt beim Friseurbesuch?

Teurer geworden: Ein Damenhaarschnitt kostet derzeit etwa 10 Prozent mehr als noch vor der Corona-Pandemie.

Teurer geworden: Ein Damenhaarschnitt kostet derzeit etwa 10 Prozent mehr als noch vor der Corona-Pandemie.

Hannover. Beim Friseurbesuch kommen sich die Menschen in geschlossenen Räumen ziemlich nah. Deshalb stellt sich für viele, auch wenn sie geimpft sind, die Frage nach der Hygiene: Gilt noch die Maskenpflicht? Wie ist das mit den Abstandsregeln? Und dürfen Kundinnen und Kunden ihren Friseur oder ihre Friseurin eigentlich nach ihrem Impfstatus fragen?

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Um es vorwegzunehmen: Eine bundeseinheitliche Antwort ist schwierig. Denn die Corona-Schutzverordnungen gelten immer auf Länderebene. Wir versuchen dennoch einen Überblick:

In welchen Friseursalons gilt 2G und in welchen 3G?

Die Corona-Schutzverordnungen mehrerer Bundesländer geben den Friseurbetrieben mittlerweile die Möglichkeit, sich für das 2-G-Optionsmodell zu entscheiden. Das bedeutet, dass sie nur noch Kunden und Kundinnen bedienen, die geimpft oder genesen sind. Für diese Betriebe fallen dann die Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend weg.

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Ob sie sich für 2 G entscheiden oder weiterhin 3 G ermöglichen, also auch Getesteten Zugang gewähren, bleibt den Betrieben überlassen. „Im Endeffekt muss jeder Inhaber selbst abwägen, welches Modell für ihn am besten passt. Das Thema wird in der Branche sehr kontrovers diskutiert“, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks.

Erschwerend kommt hinzu, dass ab dem 11. Oktober die kostenfreien Bürgertests für alle wegfallen, die keine kostenlose Impfung wollen. Dann müssen also alle willentlich ungeimpften Erwachsenen einen Corona-Test bezahlen, bevor sie zum Friseur gehen können. „Das wird für unsere Salons negative Folgen haben“, sagt der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Harald Esser. Denn für potenzielle Kunden entstünden Zugangsbarrieren.

Gibt es noch die Maskenpflicht beim Friseur?

Das kommt darauf an. In Schleswig-Holstein zum Beispiel dürfen Friseurinnen und Friseure neuerdings auf das Tragen einer medizinischen Maske verzichten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

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In anderen Bundesländern entfällt die Maskenpflicht für Friseurinnen und Friseure sowie für Kundinnen und Kunden, wenn der Betrieb sich für das 2-G-Modell entscheidet. So handhaben es zum Beispiel Berlin und Hessen.

In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, bleibt das Tragen einer medizinischen Maske im Friseursalon für alle Pflicht.

Was ist mit den Abstandsregeln?

Lange galt in vielen Bundesländern die Zehn-Quadratmeter-Regelung. Das bedeutete, dass nur eine Person pro zehn Quadratmetern Betriebsfläche zugelassen war. Doch diese Regelung ist mittlerweile in allen Bundesländern aufgehoben.

In vielen gilt aber immer noch das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Das heißt, dass die Friseurstühle mindestens 1,5 Meter auseinander stehen müssen.

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Doch auch das 1,5-Meter-Gebot wurde in einigen Bundesländern nun aufgehoben. So wird der Mindestabstand in Schleswig-Holstein nur noch empfohlen, eine Verpflichtung gibt es nicht mehr. In Hessen und Berlin dürfen Friseursalons auf den Mindestabstand verzichten, wenn der Betrieb sich für das 2-G-Modell entscheidet.

Eine Alternative sind in einigen Bundesländern Plastiktrennwände. Auch für Betriebe, die sich mit dieser Maßnahme behelfen, entfallen die Abstandsregeln.

Dürfen Kunden ihren Friseur oder ihre Friseurin fragen, ob sie gegen Corona geimpft sind?

„Kunden dürfen ihren Friseur oder ihre Friseurin natürlich nach dem Impfstatus fragen und in den allermeisten Fällen werden sie auch eine Antwort bekommen“, sagt Verbandschef Müller. Formell gäbe es aber keine Auskunftspflicht. „Friseure und ihre Kunden haben ein besonderes Verhältnis, von dem her dürfte das in der Praxis keinen Ausschlag geben“, sagt er.

Viele Friseure haben in der Pandemie die Preise erhöht. Wie viel macht das aus?

Die Preiserhöhungen sind schon erheblich. Allerdings ist die Inflationsrate derzeit in vielen Bereichen des Lebens hoch. Laut Statistischem Bundesamt kostete ein Damenhaarschnitt im August diesen Jahres 9,8 Prozent mehr als vor der Corona-Pandemie im August 2019. Noch größer ist die Preiserhöhung bei den Männern: Sie zahlten im August diesen Jahres im Schnitt sogar 11,6 Prozent mehr als noch im August 2019.

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