Handy- und Internetverträge: Der Treue ist der Dumme
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Handyrechnungen: Wer lange treu bleibt, zahlt deutlich mehr.
© Quelle: picture alliance / dpa Themendienst
Loyalität ist unter Freunden unverzichtbar. Gegenüber Anbietern ist sie meist ein Fehler. Ein Beispiel: Handyverträge. Die werden Jahr für Jahr preiswerter.
Vor gut vier Jahren kostete eine günstige LTE-Allnet-Flat mit 5 GB Datenvolumen im Vodafone-Netz noch rund 30 Euro im Monat. Heute müssen Sie keine 10 Euro mehr dafür in die Hand nehmen.
Vorausgesetzt, Sie schließen einen neuen Vertrag ab. Denn günstige Preise kriegen nur die neuen Kunden; der treue Kundenstamm wird, so gut es geht, gemolken.
Noch ungünstiger wird die Rechnung bei einem Vertrag mit Handy. Wer 10 bis 20 Euro im Monat mehr ausgibt, kriegt ein schickes Handy dazu. Das ist im Wert etwa so kalkuliert, dass nach Ablauf der zwei Jahre Mindestlaufzeit das Handy abbezahlt ist.
Und das Tückische bei den alten Mobilfunkverträgen ist ja: Wer nicht ein Vierteljahr vor Ablauf kündigt, kriegt den Vertrag ein weiteres Jahr verlängert. Und schon zahlt man drauf.
Ich weiß, wovon ich rede: Meine Familie hat vor vier Jahren einen superattraktiven Vertrag bei einem neuen Anbieter mit dem nagelneuen iPhone 8 abgeschlossen. Hätten wir – wie geplant – nach zwei Jahren gekündigt, dann hätte das Gerät praktisch nur den halben Preis gekostet. Ein echtes Schnäppchen. Doch am Ende wurde es teuer, weil wir zweimal den Absprung verpassten.
Die Rechtslage für Verbraucher hat sich deutlich verbessert
Die gute Nachricht für alle: Im Dezember trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Seither dürfen sich Verträge für Handy, Festnetz oder Internet nicht mehr ein ganzes Jahr verlängern. Nach der Mindestlaufzeit kommen Kunden jederzeit mit einem Monat Frist wieder raus.
Und ärgern Sie sich nicht, falls Sie noch in einem alten Vertrag stecken. Denn: Das TKG gilt auch – rückwirkend – für Altverträge! Egal, was in Ihrem Vertrag steht.
Mein Tipp: Kündigen Sie ihn jetzt gleich! Solche Verträge werden so leicht vergessen. Es spricht nichts dagegen, auch schon lange vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen. Der Anbieter wird sich sehr wahrscheinlich rechtzeitig melden – mit einem besseren Angebot.
Der Treue ist hier also der Dumme.
Matthias Urbach ist Vize-Chefredakteur des Geld-Ratgebers Finanztip, der zur gleichnamigen Stiftung gehört. Er erklärt an dieser Stelle immer dienstags, wie man Gelddinge selbst regelt. Weitere Tipps gibt Urbach in seinem wöchentlichen Newsletter (finanztip.de/newsletter).