Nach Gerichtsurteil: Hat Tesla ein Touchscreen-Problem?
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Ein PKW der Marke Tesla
© Quelle: imago images/Stefan Zeitz
Schöne, neue Autowelt: Wie andere Hersteller setzt auch Tesla zunehmend auf Touchscreens, mit denen Funktionen des Autos gesteuert werden können. Einem Autofahrer ist das nun zum Verhängnis geworden: Ein Gericht urteilte, die Bedienung des Scheibenwischers via Touchscreen sei ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – und entzog dem Mann den Führerschein.
Konkret ging es bei dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe um einen Tesla-Fahrer, der nahe Karlsruhe in einen Unfall verwickelt war. Nach Angaben des Gerichts wollte der Fahrer bei starkem Regen mittels des Touchscreens die Scheibenwischer-Frequenz erhöhen. Davon abgelenkt sei er von der Fahrbahn abgekommen und in die Böschung gekracht. Das Karlsruher Amtsgericht – und nun auch das Oberlandesgericht – kamen in der Folge zu der Einschätzung, dass der Fahrer mit seinem Handeln gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte.
Diese sieht in §23 vor, dass die Bedienung elektronischer Geräte dem Fahrer während der Fahrt untersagt ist. Eine Regelung, die einst vor allem auf die Nutzung von Smartphones am Steuer abzielte. Zugleich erlaubt Gesetzestext explizit die Nutzung von “Berührungsbildschirmen”, wenn Sie entweder per Sprachsteuerung oder sehr einfach bedient werden können. Konkret ist eine “kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät” erlaubt.
Der Fahrer war abgelenkt
Weil der Fahrer im Fall des Tesla-Touchscreens erst ein Untermenü auswählen und sich dann für fünf Unterpunkte entscheiden musste, sah das Gesicht diese Ausnahmeregelung als nicht erfüllt an – zumal die Witterungsbedingungen eine erhöhte Aufmerksamkeit für den Verkehr erfordert hätten. Dass sich in Folge des Verstoßes gegen die STVO ein Unfall ereignete, wirkte strafverschärfend: Ein Monat Fahrverbot und 200 Euro Geldstrafe waren die Folgen.
Dass der Fahrer den Wagen wie vom Hersteller vorgesehen bedient hatte, spielte für das Gericht indes keine Rolle. Laut dem Technikportal Golem werden über den entsprechenden Touchscreen noch weitere essenzielle Funktionen gesteuert. Doch eine Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland, ob Tesla die Bedienung überarbeiten wolle, beantwortete der Autobauer nicht.