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Inkassounternehmen: Welche neuen Regeln es nun gibt

Der Brief eines Inkassobüros wird in einen Briefkasten gesteckt (Illustration, Archivbild).

Der Brief eines Inkassobüros wird in einen Briefkasten gesteckt (Illustration, Archivbild).

Stuttgart. Gelbe Briefe, Zusatzgebühren und möglicherweise auch ein Schufa-Eintrag: Wer Rechnungen nicht pünktlich bezahlt, muss mit einer Menge Ärger rechnen. Seit dem 1. Oktober gelten allerdings für Inkassounternehmen neue Regeln, die die Mehrkosten dämpfen. Umso ratsamer ist es deshalb, eine Mahnung auf Richtigkeit zu überprüfen – auch wenn nicht selten mit weiteren rechtlichen Schritten wie Zwangsvollstreckung gedroht wird, empfehlen Verbraucherschützer.

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Seit Anfang Oktober müssen Verbraucher weniger Gebühren zahlen, wenn sie eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten. Zu verdanken haben sie das der jüngsten Inkassorechtsreform. Dies soll zudem eine höhere Transparenz für den Verbraucher sichern, künftig müssen sich Inkassounternehmen an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte orientieren.

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Bei Forderungen mit wenig Aufwand dürfen Inkassobüros demnach in vielen Fällen nur noch geringere Gebühren abrechnen. Zudem ist es verboten, dass Inkassokosten kleine Forderungen unverhältnismäßig in die Höhe treiben. „Mit dem neuen Gesetz wird die Gebührenregelung im Inkassorecht verbraucherfreundlicher. Vergütungssätze werden bei einfachen Fällen verringert, sodass weniger Inkassokosten entstehen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher schnell auf ein erstes Inkassoschreiben reagieren und die ausstehende Zahlung sofort begleichen. Deutlich günstiger wird es auch für Verbraucher, die vergessen haben, eine Rechnung bis 50 Euro zu bezahlen. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen. Aber: Hohe Inkassokosten sind nach wie vor erlaubt. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung bestreitet, die berechtigt ist, zahlt Inkassokosten in bekannter Höhe.

Verbraucher sollten Inkassogebühren prüfen

Als Verbraucher sollte man dennoch wissen, was zu tun ist, wenn ein Brief ankommt. Der erste Schritt sollte immer eine Überprüfung sein, ob die geforderten Inkassogebühren zulässig sind. „Auch wenn es durch die neue Regelung vorteilhaft sein kann, eine Inkassorechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“, sagt Körber.

Trotzt der geänderten Gebührenordnung kann es sein, dass die Höhe der Inkassokosten nicht angemessen ist. Nicht selten wird dem Verbraucher mit Kosten für ein Gerichtsverfahren oder sogar mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung gedroht. Die Verbraucherzentrale rät, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen – und sich im Zweifel bei Schuldnerberatungen oder bei der Verbraucherzentrale Hilfe zu suchen.

Schlussendlich ist trotzdem eine ordentliche Zahlungsmoral ratsam. Denn gerade offene Rechnungen aus dem Bereich Strom, Telefon oder Miete können drastische Folgen mit sich bringen, etwa außerordentliche Vertragskündigungen oder Strom- und Gassperren. Und wer alle Zahlungsaufforderungen und Mahnungen eines Vertragspartners ignoriert, muss am Ende sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen. Die Folge ist ein schlechterer Schufa-Score, der wiederum macht einem das Leben bei kommenden Vertragsabschlüssen sehr schwer. Ignorieren sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Mahnungen deshalb auf keinen Fall – auch wenn die Gesetzesänderung ihnen einige Vorteile bietet.

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Verbraucherschützer raten zu Hilfsangeboten

Verbraucherschützer raten, bei Unsicherheiten Hilfsangebote für säumige Zahlerinnen und Zahler anzusteuern. Die Verbraucherzentralen sind dabei eine zentrale Anlaufstelle, sie bieten Beratung und stellen notfalls Kontakt zu Anwälten her. Wer wiederum das Ganze im ersten Schritt online klären möchte, kann ein digitales Tool der Verbraucherzentralen, den sogenannten Inkasso-Check, nutzen. Dieser ist für jeden kostenlos, rund um die Uhr verfügbar und laut Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen „entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert“.

Beim Inkasso-Check können Verbraucherinnen und Verbraucher die verschiedenen Posten der erhaltenen Rechnung prüfen. Anhand einer Reihe von zu beantwortenden Fragen sowie der Daten von der Inkassoforderung und der ursprünglichen Rechnung erhält man am Ende eine juristische Ersteinschätzung, ob und wie viel man im eigenen Fall bezahlen muss. Darüber hinaus kann sogar mithilfe des Onlinetools bei Bedarf auch gleich der passende Brief an das Inkassounternehmen erstellt werden, mit dem der zu hohen Forderung widersprochen wird.

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