Kfz-Zulassung online: So melden Sie Ihr Fahrzeug übers Internet an
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Dank der "internetbasierten Kfz-Zulassung" können Autobesitzer ein neues Fahrzeug künftig online anmelden - und dabei unter anderem auch ein Wunschkennzeichen angeben.
© Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn
Berlin/Hamburg/Leipzig. Die „internetbasierte Fahrzeugzulassung“, kurz „i-Kfz“, soll Bürgerinnen und Bürgern die An- und Ummeldung ihres Autos oder Motorrads erleichtern. Ganz so simpel wie Online-Shopping ist das zwar nicht – mit der nötigen Vorbereitung spart man sich aber die Wartezeit bei der Behörde. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Online-Kfz-Zulassung im Überblick:
Welche Leistungen sind bei der i-Kfz möglich?
Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist das Ziel der i-Kfz „die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen“. Außerdem sollen Unternehmen und Verwaltung entlastet werden. Zu den Leistungen, die übers Internet abgewickelt werden können, zählen
- Erstzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderung
Bezahlt wird mittels ePayment, entweder mit Giropay oder per Kreditkarte. Je nach Zulassungsstelle können unterschiedliche Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Wie funktioniert die Kfz-Zulassung online?
Um ein Auto oder Motorrad online anzumelden, braucht man nicht nur einen Internetzugang. „Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion, der sogenannte E-Perso, notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt“, erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.
In der Praxis läuft die Online-Zulassung so ab:
- Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter oder die Halterin sich mittels elektronischem Personalausweis. Dann muss in der Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden.
- In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle benötigten Daten ein – etwa Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung und IBAN des Halters/der Halterin.
- Dann wählt man ein freies Kennzeichen aus oder gibt ein reserviertes Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen an. Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, danach zahlt man.
Ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin prüft den Antrag. Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen werden per Post verschickt – das kann zwei bis drei Tage dauern.
Neben der Erstzulassung können Fahrzeughalter auch die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online erledigen. Wie das im Einzelnen funktioniert erklärt das Verkehrsministerium in einem Merkblatt zur i-Kfz.
Was kostet die Online-Zulassung?
Laut ADAC sind die Preise für die i-Kfz bundesweit einheitlich. Grundsätzlich günstiger ist der Online-Service aber nicht. So zahlt man für die Abmeldung eines Fahrzeugs 5,70 Euro im Internet statt 6,90 Euro in der Zulassungsstelle. Dafür sind andere Leistungen wie die Zulassungsgebühr oder das Umschreiben eines Fahrzeugs etwas teurer. Als Grund dafür gelten Sach- und Personalkosten, die laut Bundesverkehrsministerium bei der Online-Abwicklung entstehen.
mit Material der dpa