E-Paper

Datenschützer: Neue Facebook-Brille verstößt gegen deutsches Recht

Facebook hat eine smarte Brille vorgestellt, mit der man Fotos und Videos aufnehmen kann.

Facebook hat eine smarte Brille vorgestellt, mit der man Fotos und Videos aufnehmen kann.

Eine Brille, mit der man auch Videos drehen und Telefon­anrufe entgegen­nehmen kann: So sieht es die neue Facebook-Brille vor. Sie wird vorerst in Australien, den USA, Kanada, Irland, Italien und Großbritannien angeboten. In Deutschland hätte sie jedoch „in dieser Form keine Chance“, sagte Datenschutz­experte Peter Wedde dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND).

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wedde ist Professor für Arbeits­recht und Recht der Informations­gesellschaft an der Frankfurt University of Applied Science. Die Video­funktion der „Ray-Ban Stories“ verstößt ihm zufolge gegen den Paragraf 4 des Bundesdatenschutzgesetzes. Demnach müsse man Menschen, die man filmt, aktiv um Einwilligung bitten.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Eine neue Brille wird zunächst in Ländern wie Kanada und den USA angeboten.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Eine neue Brille wird zunächst in Ländern wie Kanada und den USA angeboten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Facebook hatte am Donnerstag eine smarte Brille vorgestellt, mit der man Fotos und Videos aufnehmen kann. Mit der „Ray-Ban Stories“ könne man auch Anrufe entgegen­nehmen oder Podcasts hören, da in den Brillen­bügeln zwei Laut­sprecher eingebaut seien, kündigte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg an. Anders als die gescheiterten Google Glasses verfügt die Ray-Ban-Brille von Facebook nicht über einen Monitor. Zum Schutz der Privat­sphäre leuchtet neben der Kamera eine kleine weiße LED auf, wenn die Kamera ein Foto oder Video aufnimmt.

Das reicht Wedde zufolge keinesfalls aus. „Stellen Sie sich einmal vor, Sie schlendern am Strand entlang und sehen einen hübschen jungen Mann, filmen ihn und posten das Video in den sozialen Netzwerken. Der bekommt doch gar nicht mit, dass irgendwo ein Licht leuchtet.“

Anwendung nur im privaten Raum

Nach deutschem Recht müsste man quasi ein Schildchen mit sich herum­tragen, das über die Video­aufnahme informiere. Wedde kann sich keinen anderen legalen Rahmen für die Anwendung der Video­funktion als den privaten Raum vorstellen. Ähnliche Probleme habe es auch schon bei den Google Glasses gegeben. Im Fall einer geplanten Zulassung für Deutschland oder auch Europa würde Wedde mit massiven Datenschutz­protesten rechnen.

Thomas Spaeing, Vorsitzender des Berufs­verbandes der Datenschutz­beauftragten, teilt diese Ansicht. Er sagte dem RND: „Facebook macht es sich hier mit der Alibi­leuchte viel zu einfach. Niemand muss damit rechnen, dass er bei einem Einkauf, Arzt­besuch oder dem Sonnen­baden im Park gefilmt und im Internet, womöglich noch live, präsentiert wird. Genau davor sollen uns die Datenschutz­gesetze bewahren.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Privat­leben filmen für Hacker

Derartige Produkte hätten in der Vergangenheit eine hervor­ragende Möglichkeit für Hacker geboten, die Privat­sphäre des Nutzers auszuspionieren. Dabei werde die Aufzeichnungs­funktion durch Fern­zugriff unbemerkt gestartet und die Lampen dabei gleich deaktiviert. „Der unbedarfte Nutzer filmt dann sein Privat­leben für den Hacker, der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Dies hat es bei Handy­cams und Notebook­cams immer wieder gegeben und vor allem Kinder und Jugendliche sind hier die Opfer.“ Durch die Funktion „Sprachbefehl“ gebe es eine weitere Möglichkeit, den Nutzer und sein Umfeld permanent zu belauschen. Die Brille könnte auch vonseiten des Staates missbraucht werden, um seine Bürger zu überwachen. „Das klingt nach Dystopie, ist aber, wie wir seit den Enthüllungen durch Edward Snowden wissen, leider normal im Repertoire der meisten Geheim­dienste.“

Mehr aus Wirtschaft regional

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken