Reparaturkosten nach Unfall: Geschädigte haben Anspruch auf Erstattung für Reinigung und Probefahrt

Alles wieder gut? Geschädigte haben Anspruch darauf, dass ihr Schaden gänzlich und alles dafür Nötige bezahlt wird.

Alles wieder gut? Geschädigte haben Anspruch darauf, dass ihr Schaden gänzlich und alles dafür Nötige bezahlt wird.

Buxtehude. Nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung des Verursachers auch Kosten für die Reinigung und eine Probefahrt des anderen betroffenen Autos übernehmen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Buxtehude, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

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Kosten für Reinigung und Probefahrt

In dem konkreten Fall (Az.: 31 C 529/20) ging es um einen Autounfall. Die Haftungsfrage war dabei unstrittig, und der Geschädigte ließ sein Fahrzeug auf Basis eines Gutachtens reparieren.

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Im Gutachten waren auch Kosten für die Reinigung nach dem Lackieren und für eine Probefahrt aufgeführt. Darüber kam es zum Streit, der Fall ging vor Gericht. Und das entschied im Sinne des Geschädigten.

Geschädigter hat Anspruch auf vollständige Erstattung

Wenn nach Gutachten repariert und abgerechnet wird, müsse der Schädiger diese Kosten erstatten. Der Beklagte trägt dabei das sogenannte Werkstattrisiko für den Fall, dass zu hoch abgerechnet würde. Zugleich betonte das Gericht, dass hier keine Zweifel an der Erforderlichkeit der Arbeiten bestünden - und der Geschädigte habe Anspruch auf Erstattung aller Kosten des Herstellungsaufwands.

RND/dpa

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