Studienzeit: Welche Versicherung(en) braucht ein Studierender?

Seit dem 1. November läuft das Wintersemester an den Universitäten. Für viele ist es zugleich der Start ins Studium und der Beginn eines neuen Lebensabschnitts.

Seit dem 1. November läuft das Wintersemester an den Universitäten. Für viele ist es zugleich der Start ins Studium und der Beginn eines neuen Lebensabschnitts.

Stuttgart. Das neue Wintersemester ist noch keine vier Wochen alt. Zehntausende von Erstsemestern sind in das Studium gestartet, ältere Semester ebenfalls. Damit es während der Studienzeit abseits von Hörsaal und Mensa zu keinen größeren Problemen kommt, sollten Studierende einmal eine kurze Bestandsaufnahme ihrer Versicherungen machen.

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Die wichtigste Versicherung für Studierende ist beispielsweise die gesetzlich geforderte Krankenversicherung. Die Entscheidung, ob man sich gesetzlich oder privat versichert, ist von der bisherigen Krankenversicherung abhängig und muss innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation an einer Universität oder Fachhochschule entschieden werden.

Krankenkasse – die Pflichtversicherung für jeden Studierenden

Generell gilt, dass Studierende bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben können, sofern die Eltern Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wer einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat, bekommt 12 Monate an zusätzlicher Zeit in der Krankenversicherung der Eltern gewährt. Anschließend müssen sich Studierende selbst versichern.

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Sind beide Elternteile dagegen privat versichert, kann sich das studierende Kind (der studierende Nachwuchs) entscheiden, ob es (er) weiterhin in der Privaten Krankenversicherung bleibt, oder ob es (er) eigenständig in eine gesetzliche Krankenkasse zum Studierendentarif wechselt. Letzteres kostet dann bereits schon vor dem 25. Lebensjahr monatliche Beiträge.

Aufpassen: Verdienstgrenzen beachten

Wer über die Eltern familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, sollte aber auch die Verdienstgrenzen für Studierende beachten. Monatlich darf das Studierendeneinkommen eine bestimmte Summe (aktuell 2020 sind es knapp 539 Euro) nicht übersteigen – als Minijobber darf man höchstens 455 Euro im Monat verdienen. Sonst müssen sich Studierende ebenfalls selbst versichern. Wer wiederum in der Privaten Krankenversicherung versichert ist, muss sich nicht um die Verdienstgrenzen kümmern.

Studierende, die wiederum Bafög-Unterstützung erhalten und gleichzeitig monatlich ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, können einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt 84 Euro im Monat.

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Auslandssemester – bitte mit Versicherungsschutz

Ebenfalls wichtig könnte im Verlauf des Studiums eine Auslandskrankenversicherung werden. Vor längeren Auslandsaufenthalten oder einem Auslandssemester ist es sinnvoll, sich bei der eigenen Krankenversicherung zu informieren, welche Leistungen diese im Ausland übernimmt. Oftmals sind beispielsweise Rücktransporte bei einer Krankheit aus dem Ausland nicht in den Leistungen enthalten.

Gesetzlich nicht gefordert, aber dennoch eine sinnvolle freiwillige Basisabsicherung ist die private Haftpflichtversicherung für Studierende. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherten entstanden sind, auch wenn der Schaden eventuell grob fahrlässig verursacht wurde.

Die Haftpflichtversicherung

Ohne Haftpflicht könnte beispielsweise ein selbst verursachter Fahrradunfall mit Sachschaden an einem Auto teuer für den eigenen Geldbeutel werden. Eine eigene Haftpflicht ist aber für Studierende nur notwendig, wenn die Eltern keine Familienhaftpflicht abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, sind Kinder darüber während der sogenannten Erstausbildung (dazu gilt auch das erste Studium) mitversichert.

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Schutz in allen Lebenslagen: Eine Privathaftpflicht ist sinnvoll und wichtig.

Schutz in allen Lebenslagen: Eine Privathaftpflicht ist sinnvoll und wichtig.

„So lapidar das Thema auf den ersten Blick erscheinen mag: größere Personen- oder Sachschäden sind durchaus existenzbedrohend, sowohl für den Schadenverursacher als auch für den Geschädigten. Springt hier kein Versicherer in die Bresche, rutschen im schlimmsten Fall beide Parteien in die Privatinsolvenz. Der Geschädigte völlig schuldlos“, sagt Heiko Vollmer, Finanz- und Versicherungsmakler von der Fingenium Private Finance AG.

Ein Anruf bei der Haftpflichtversicherung der Eltern bringt Gewissheit und spart am Ende dem Studierenden auch Geld, da er haftpflichtversichert über die Eltern ist. Zur Zeit der Erstausbildung gehört zudem nach einem abgeschlossenen Bachelorabschluss auch ein Masterstudium.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf den ersten Blick scheint sie für ein Erstsemester oder einen Studierenden älteren Semesters sinnlos, doch ist sie am Ende wichtig für das spätere Berufsleben: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist ein wichtiger Baustein in der persönlichen Vorsorge in Deutschland geworden, nachdem der Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Beschäftigte, die nach 1961 geboren wurden, erloschen ist und diese nur eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

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Auch wenn es im Studium noch als zu früh erscheint – wer als junger Mensch im Studium bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt in der Regel geringere Beiträge. Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Studiums sprechen laut Experten Vollmer vor allem zwei Dinge:

„Zum einen ist der Vertragsabschluss an eine sehr penible Gesundheitsprüfung geknüpft. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wann erste gesundheitliche Einschränkungen auftauchen. Bereits simple Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Sportverletzungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen“, so der Experte und ergänzt: Zum anderen geht es ja um die Absicherung der Arbeitskraft, also der Möglichkeit, Einkommen zu erzielen. Und einen entsprechenden Marktwert, der absicherungswürdig ist, haben bereits auch Studenten.“

Tipp: Versuchen Geld zur Seite zu legen

Am Ende sollten junge Menschen während des Studiums auch eines beachten: Liquidität ist Trumpf! Das heißt, bei allen Ausgaben für Versicherungen und Vorsorge sollte genügend Geld zur Seite gelegt werden, um entspannt etwaige Zeiten auszuhalten, in denen es nicht möglich ist, zu arbeiten und Geld zu verdienen.

Dazu gehören seit diesem Jahr nicht nur Prüfungs-, sondern auch (coronabedingte) Lockdown-Zeiten. Experte Vollmer rät Studenten: „Zwar kann man überall und immer wieder lesen: so früh wie möglich mit dem Sparen für später anfangen! Tatsächlich sollte aber während eines Studiums nicht das mittel- und langfristige Sparen, sondern der Erhalt der Liquidität und der Aufbau einer existentiellen Grundabsicherung im Vordergrund stehen.“

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