Grillen und Ausflüge am 1. Mai? Was trotz Corona erlaubt ist und was nicht
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Große Grillfeste wird es nicht geben, aber auf alles muss man zum 1. Mai nicht verzichten.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
Wiesbaden. Mit den Freunden zum Maibaum-Aufstellen, eine Fahrradtour mit der Skatrunde, ein Grillfest mit der ganzen Familie oder auch zur Kundgebung gehen - sowas ist zum 1. Mai eigentlich Standard, wird aber auch dieses Jahr wieder nur eingeschränkt möglich sein. Gerade in Kreisen, in denen die Notbremse greift, sind die Beschränkungen verstärkt und erschweren so selbst ein Treffen im kleinen Kreis.
Sind Spaziergänge erlaubt?
Ja, unter Einhalten der Vorschriften. In Regionen mit einem Inzidenzwert von über 100 darf sich privat oder in der Öffentlichkeit lediglich mit einer weiteren Person oder dem eigenen Haushalt getroffen werden - letzteres jedoch nicht mit mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden allerdings nicht dazu gezählt. Da ab 22 Uhr die Ausgangssperre gilt, darf ab da nur noch der raus, der einen guten Grund dazu hat. Bis 24 Uhr ist ein Spaziergang oder das Joggen noch erlaubt - aber nur alleine. Auch Ausflüge, etwa zum Wandern, sind nicht direkt verboten. Allerdings gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen.
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Liegt der Inzidenzwert noch unter 100 dürfen sich zwei Haushalte treffen, die jedoch ebenfalls nicht eine Personenzahl von fünf überschreiten dürfen. Auch hier zählen unter 14-Jährige nicht dazu. Paare gelten als ein Haushalt. Je nach Region ist ein Mai-Spaziergang im kleinen Rahmen also durchaus möglich.
Darf man grillen oder ein Picknick machen?
Jein. Im heimischen Garten, auf der Terrasse oder eventuell auch auf dem Balkon ist Grillen erlaubt, das gilt natürlich ebenso für ein Picknick. Ob ein Picknick im Park tatsächlich erlaubt ist, kann sich aber von Bundesland zu Bundesland oder von Stadt zu Stadt unterscheiden. Picknicken und Grillen im Park ist in Hamm am Samstag zum Beispiel konkret verboten. Ist es nicht ausdrücklich untersagt, gelten aber dennoch die Kontaktbeschränkungen - auch für das Picknicken oder Grillen.
Darf ich eine Bollerwagentour machen?
Ja. Oder sagen wir: Bei Einhaltung der Regeln ist das in den meisten Orten grundsätzlich erlaubt. Da Partys allerdings weiterhin verboten sind, ist nicht klar inwiefern die Bollerwagentour in einer Gruppe mit lauter Musik und Alkohol tatsächlich erlaubt ist. In Hamm beispielsweise gilt für das Maiwochenende ein explizites „Bollerwagen- und Musik-Verbot“ auf öffentlichen Plätzen. Einige Städte erlassen für den 1. Mai auch ein Alkoholverbot: In Saarbrücken zum Beispiel ist das öffentliche Alkoholtrinken von 12 bis 22 Uhr untersagt. Einige Kreise, wie der Kreis Borken, haben außerdem stärkere Kontrollen angekündigt.
Haben Restaurants geöffnet?
Jein. Auch hier können die Regelungen je nach Ort und Region verschieden sein. Bei hohen Inzidenzwerten bleiben Gastronomiebetriebe weiterhin geschlossen. Einige Städte mit einem Inzidenzwert von unter 100 laufen als Modellprojekte und können so eventuell auch die (Außen-)Gastronomie öffnen.
Darf ich eine Radtour machen?
Ja. Ebenso wie die Spazierwege sind auch die Radwege frei. Auch hier gelten die Regelungen je nach Region und Inzidenzwert. Experten halten das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus im Freien außerdem für sehr gering. Wenn sich die Personen jedoch näher kommen oder stehenbleiben, um sich zu unterhalten, könne das Risiko wieder steigen.
Kann ich mit Bus und Bahn fahren?
Ja. Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren auch am 1. Mai. Jedoch gilt weiterhin in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in allen Bundesländern die Maskenpflicht. Fahrgäste müssen Mund und Nase abdecken, um die Ansteckungsgefahr zu mindern.
Sind Kundgebungen und Demonstrationen erlaubt?
Jein. Größere Ansammlungen könnten je nach Regelungen vor Ort verboten sein. In Berlin beispielsweise ist für den 1. Mai eine Demonstration geplant, bei der die Polizei allerdings schon jetzt angekündigt hat, diese bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen, direkt aufzulösen.
Finden “Tanz in den Mai”-Veranstaltungen statt?
Nein. “Tanz in den Mai”-Veranstaltungen müssen auch in diesem Jahr ausfallen. Das gilt auch, wenn die Veranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden. Diskotheken und Clubs bleiben ebenfalls dicht.
Kann ich einen Ausflug unternehmen?
Jein. Viele touristische Ziele sind derzeit für Besucher gesperrt, da dort die behördlich vorgegebenen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder Menschenansammlungen vermieden werden sollen - zum Beispiel an Seen. So werden Sehenswürdigkeiten gesperrt, Ausflugsfahrten mit einem größeren Schiff sind untersagt. In Regionen mit einer Inzidenz von über 100 können die Außenbereiche von zoologischen oder botanischen Gärten mit einem negativen Test besucht werden. Ist der Inzidenzwert in einem Land oder einer Region stabil unter 100, dürfen Zoos, zoologische Gärten oder Tierparks mit Terminbuchung besucht werden - unter 50 sogar ohne Termin. Dort steht dem Zoobesuch am 1. Mai also nichts im Wege.
Trotz Corona-Beschränkungen viele Aktionen für 1. Mai geplant
In vielen deutschen Städten, wie Essen, Hamburg oder Berlin wurden für Samstag einige Demonstrationen angekündigt. Die Essener Polizei plant einen Großeinsatz - hier werden Kundgebungen mit über tausend Teilnehmern erwartet. Die des DGB wird coronagerecht als eine Art Autokino veranstaltet. In Hamburg allein sind mehr als 30 Veranstaltungen angemeldet - teilweise ist von bis zu 2000 Teilnehmern die Rede, wie der NDR berichtet. Doch überall gilt dennoch: Maske tragen und Abstand halten.
RND/dpa/mr