Verbot von Büchern mit LGBTQ-Bezug: Orban schränkt Verkauf von „anstößigen“ Kinderbüchern ein

Ungarns Minister­präsident Orban schränkt den Verkauf von Kinderbüchern ein, die nicht der hetero­sexuellen Norm entsprechen.

Budapest. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat mit einer Verordnung den Verkauf von Kinderbüchern eingeschränkt, die von der heterosexuellen Norm abweichende Inhalte darstellen oder thematisieren.

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Die neue Rechtsregel erschien am Freitagabend im Ungarischen Amtsblatt. Sie regelt die Durchführung eines umstrittenen Gesetzes, das es untersagt, Menschen unter 18 Jahren Informationen über Homo­sexualität, Trans­sexualität und Geschlechts­umwandlungen zukommen zu lassen. Das von Orbans rechtsnationaler Fidesz-Partei dominierte Parlament hatte das Gesetz im Juni gebilligt.

Ungarn: Kinderbücher müssen hetero­sexuelle Norm erfüllen

Der neuen Verordnung zufolge dürfen Kinderbücher, die „die Abweichung von der bei der Geburt empfangenen geschlecht­lichen Identität oder Geschlechts­umwandlungen oder selbst­zweckhafte Sexualität abbilden sowie Homo­sexualität darstellen oder popularisieren“, nicht in den Auslagen von Bücherläden gezeigt oder in den Läden für alle sichtbar sein. Derartige „anstößige“ Bücher dürfen außerdem nicht im Umkreis von 200 Metern von Schulen oder Kirchen verkauft werden.

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Außerdem müssen sie in Verpackungen angeboten werden, durch die der Umschlag nicht erkennbar ist. Die 200-Meter-Regel erinnert an die ungarische Prostitutions­gesetz­gebung. Sex­arbeiterinnen ist es verboten, ihre Dienste im Umkreis von 200 Metern von Schulen und Kirchen anzubieten.

Gesetz gegen LGBTQ löste Kritik aus

Die Verordnung tritt in 30 Tagen in Kraft. Das zugrunde­liegende Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhalts­trägern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der hetero­sexuellen abweicht. Darüber hinaus wird Werbung verboten, in der Homo­sexuelle oder Trans­sexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.

Das Gesetz wurde im In- und Ausland heftig kritisiert. Die EU-Kommission leitete ein Vertrags­verletzungs­verfahren ein. Kritiker rückten es in die Nähe von offener Zensur.

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RND/dpa

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