Trump setzt Schulen und Universitäten Frist für Diversitätsstopp
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat den Schulen und Universitäten des Landes eine zweiwöchige Frist gesetzt, um Diversitätsinitiativen zu beenden. Andernfalls droht ihnen der Verlust von Geldern des Bundes.
Das Bildungsministerium setzte am Freitag ein Ultimatum, „ethnische Präferenzen“ bei Zulassungen, Finanzhilfen, Stellenbesetzungen oder in anderen Bereichen nicht länger zu berücksichtigen. Schulen haben demnach 14 Tage Zeit, um jede Praxis zu beenden, die Schülerinnen und Schüler, Arbeiterinnen und Arbeiter wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit anders behandelt.
Die weitreichende Forderung könnte das Bildungswesen auf vielfältige Weise auf den Kopf stellen. Das Memorandum zielt ab auf Zulassungsbüros von Universitäten, ordnet ein Ende persönlicher Essays oder anderer Schreiben an, die herangezogen werden könnten, um die ethnische Zugehörigkeit eines Bewerbers zu bestimmen. Es verbietet Wohnheime oder Abschlussfeiern für Angehörige bestimmter Ethnien. Und die Rekrutierung von Lehrern aus unterrepräsentierten Gruppen könnte als Diskriminierung eingestuft werden.
Regierung beruft sich auf das Oberste Gericht
Nach Darstellung des Ministeriums ist die Anweisung dazu gedacht, eine angeblich grassierende Diskriminierung im Bildungswesen zu beenden, die sich oft gegen weiße und asiatische Studierende richte.
„Schulen haben unter dem Vorwand gearbeitet, dass die Auswahl von Schülern auf der Grundlage von ‚Vielfalt‘ oder ähnlichen Euphemismen“ keine Auswahl aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit sei, sagte Craig Trainor, stellvertretender Staatssekretär für Bürgerrechte. „Das ist vorbei. Schüler sollten nach Verdienst, Leistung und Charakter beurteilt werden.“
Das Memorandum ändert nichts an der Gesetzeslage auf Bundesebene, spiegelt aber einen Wandel der Interpretation von Antidiskriminierungsgesetzen durch die Regierung wider. Die weit gefassten Formulierungen machen eine Einstufung jeder Praxis als diskriminierend möglich, die ethnische Zugehörigkeit überhaupt in die Diskussion einbringt.
Das Ministerium beruft sich in seiner Begründung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, in der ethnische Zugehörigkeit als Kriterium bei Hochschulzulassungen ausgeschlossen wurde. Zwar betraf der Richterspruch nur Zulassungen, im Memorandum heißt es aber, die Gültigkeit reiche weiter.
RND/ap